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Irmler Meyer Web Management GbR

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Irmler Meyer Web Management GbR
Gesellschafter: Matti Ole Meyer & Nadine Irmler
Veilchenring 24
85247Schwabhausen

- im Folgenden: Auftragnehmer -

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allgemeines
1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Derspezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

1.1.2 DerAuftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.1.3 DerAuftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung dieerforderlichenLeistungenan Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmereinsetzen dürfen. DerAuftragnehmerbleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleinigerVertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht,sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigtenInteressen des Kunden zuwiderläuft.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder SchriftformVertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiterenVertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.1.5 Vondiesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendetwerden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichenZustimmung – nicht an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zurErfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafürzu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die RechteDritter (z.B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Eswird in diesemZusammenhangdarauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigtist, Rechtsberatungsleistungen  gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht  verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden  und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder  sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur  Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen  bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet,  die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden  Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken,  Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner  dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden  Recht in Einklang stehen.

1.2.3 Der Kunde ist –  vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des  Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos)  selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine  weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter  Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger  Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die  entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

1.2.4 Sofern für einzelne  Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach  Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien,  einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

1.2.5 Für Verzögerungen und  Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete  (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer  gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften  unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.1.2.6 Kommt der Kunde seinen  Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem  Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos  und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

1.3 Einsatz von  Künstlicher Intelligenz (KI)
1.3.1 Der  Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien  der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B.  Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart,  werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer  natürlichenPerson geprüft und bei Bedarf  angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für denAuftragnehmer ersichtlich ist,  dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der  Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig  mitzuteilen.

1.3.2 Der Auftragnehmer sichert  zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die  Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit  Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen  werden sollen, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z. B. indem die KI-generierten Werke  so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz  erreicht wird).1.3.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit dieKennzeichnung  des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt  der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in  absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund von  Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt fürMitteilungen darüber, dass  bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz  erstellt worden. 

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik
2.1  Webseitenerstellung (agil)
2.1.1 Sofern keine abweichenden  Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen  oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend„Webseitenerstellung“) auf  Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben  unberührt.

2.1.2 Gegenstand von  Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist  grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung  bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder  Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen  und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien  geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§  631 ff. BGB.

2.1.3 Die im Einzelnen  vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und  dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim  Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung  der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte(gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichenderVereinbarungen vom Kunden  festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eineAufforderung zur Abgabe eines  Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in derAnfrage beschriebenen  Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit,Geeignetheit (mit Ausnahme der  rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte vonDritten), Eindeutigkeit,  Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus  der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch  die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem  Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

2.1.4 Der Kunde kann jederzeit  Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten  Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des  ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per  E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen  müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.1.5  Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden  zur Abnahme der Webseite auffordern.

2.1.6 Voraussetzung für die  Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und  für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen,  Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch  eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der  Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.1.7 Die Prüfung oder  Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins  und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL / TLS) sind vom  Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich  ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken,  Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstigerZusatzdokumentation besteht –  vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

2.1.8 Soweit nicht anders  vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari,  Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die  letzten zwei Versionen des Browsers).Suchmaschinenoptimierung (SEO)  wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 

2.1.9 Nach Fertigstellung der  Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer demKunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder derAuftragnehmer  zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden  Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende  Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.  Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technischeInstandhaltung und Aktualität der  Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht  für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter  Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.2  Webseitenerstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1 Sofern zwischen den  Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehenderWebseiten  oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines  Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung  nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

2.2.2 Gegenstand von  Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist  grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung  bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder  Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen  und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§  631 ff. BGB.

2.2.3  Maßgeblich für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen  sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien  und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie  das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der Auftragnehmer wird die imLastenheft beschriebenen  Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen aufVollständigkeit, Geeignetheit  (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich derRechte von Dritten),  Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte derAuftragnehmer erkennen, dass sich  die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer  Webseite eignen, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darauf  hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen des Auftragnehmers hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines  angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und  schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem Auftragnehmer  verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den  Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte  Vertragsbestandteil.

2.2.4 Auf Grundlage des  Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das insbesondere  die fachlich-technische und/oder -gestalterische Umsetzung der im Lastenheft  enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer  dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das  vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungsbzw.  Anpassungswünsche mitzuteilen. DerAuftragnehmer verpflichtet sich insoweit  unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei  Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des  Auftragnehmers endgültig nicht einverstanden, kann er oder der Auftragnehmer  das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – den Vertrag außerordentlich  kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen des  Auftragnehmers sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu  ersetzen.

2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom  Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den  Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des  durch den Kundenabgenommenen Pflichtenhefts  bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien.  Der Auftragnehmer erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen  Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt der  Auftragnehmer grundsätzlich keineMinderleistungen im Verhältnis zu  den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenenLeistungen. Nach Abnahme des  Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert der Auftragnehmer die Webseiten unter  Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

2.2.6 Der Auftragnehmer stellt  dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zurVerfügung. Die Inhalte und  Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern derKunde nicht unverzüglich  widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden die fertigeWebseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeignetenDatenträger zu übergeben und/oder  per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server  hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen  zwischen den Parteien.

2.2.7 Voraussetzung für die  Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und  für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen,  Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch  eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der  Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.2.8 Sobald die Webseite  fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der  Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase  vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer  vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Auftragnehmer  schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen,  die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der  Auftragnehmer vorübergehende Workarounds bereitstellen.

2.2.9 Die Prüfung oder  Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins  und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL / TLS) sind vom  Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich  ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken,  Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstigerZusatzdokumentation besteht –  vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

2.2.10 Soweit nicht anders  vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari,  Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die  letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur  geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.2.11 Nach Fertigstellung der  Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer demKunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder derAuftragnehmer  zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden  Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende  Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.  Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technischeInstandhaltung und Aktualität der  Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht  für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter  Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.3 Wartung und  Betreuung von Webseiten / Shops
2.3.1 Nach Fertigstellung der  Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer demKunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend„Wartungsverträge“).  Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch  ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss  der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch  nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von  Individualabsprachen.

2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge  ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung  der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf.  individualvertraglich vereinbart werden.

2.3.3 Der Auftragnehmer haftet  nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige  Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen,  die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.3.4 Die Wartung umfasst,  vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch  die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der Auftragnehmer schuldet  vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content
3.1 Erstellung von  Texten / Copywriting
3.1.1 Der  Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen,  Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden  individualvertraglich festgelegt.

3.1.2 Sobald die vereinbarten  Texte fertiggestellt wurden, wird der Auftragnehmer diese dem Kunden zurFreigabe und Abnahme übermitteln.  Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zweiKorrekturschleifen zu.  Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung  neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife  grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.1.3  Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt  die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst  nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der  Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner einDistributionsdatum festgelegt, an  dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte  selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die  Veröffentlichung als Abnahme.

3.1.4 Für  Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der  Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der  Überschrift „Haftung/Freistellung“.

3.2 Gestaltung und  Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
3.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt  nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken  und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

3.2.2 Hierzu stellt der Kunde  beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauenBeschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe einesAngebots durch den Auftragnehmer  dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit  Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von  Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und  auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot  erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

3.2.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers  ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen  Daten (Farbdefinition etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung  nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden  Zeitaufwand in Rechnung stellen. 

3.2.4 Soweit nichts anderes  vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf  je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser  Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere  hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt.  Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen  weitere Änderungen, kann der Auftragnehmer dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

3.2.5 Sobald das vereinbarte  Design fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme  des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen  Dateiformat zugesandt.

3.2.6 Der Auftragnehmer räumt dem  Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den  Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung  von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches  Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch  für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine  Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs  wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches  Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den  Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit demAuftragnehmer.  Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne  ausdrückliche Einwilligung vom Auftragnehmer durch den Kunden weder im  Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben  werden.

3.2.7 Die Nutzungsrechte gehen  erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Teil 4 – Marketing
4.1 SEO-Marketing
Der Auftragnehmer bietet dem  Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der  Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die  Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das  Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden  ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine  Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B.  ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der  SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich  zugesichert wurde.

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen
5.1 Preise und  Vergütung

Die  Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer  individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich  grundsätzlich nach dem Angebot.

5.2 Abnahme
Soweit eine Werkleistung  vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern.  Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab  Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer  Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der  Auftragnehmer dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich  der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen  eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

5.3  Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche.  Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die  Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr;  diese Verjährungsverkürzung gilt nicht  für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung  von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die  Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine  Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung  unberührt.

5.4 Rechteeinräumung,  Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
5.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem  Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den  entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht  übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich  vereinbart werden.

5.4.2 Sofern nichts Abweichendes  vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich die  Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in  angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer  dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf  allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als  Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

5.4.3 Ferner ist der  Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener  Weise im Footer und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Webseite(n)  zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

5.5 Vertraulichkeit

Der  Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge,  insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts,  Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs,  CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderenUnterlagen, welche Filme und/oder  Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des  Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich  behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen  Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern,  Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten  Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt  zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

5.6  Haftung/Freistellung

5.6.1 Der Auftragnehmer haftet  aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeit, bei vorsätzlicher  oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,  aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes  geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.  Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist  die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,  sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. WesentlicheVertragspflichten sind Pflichten,  die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des  Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des  Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig  vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers  ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf  die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen  Vertreter.

5.6.2 Der Kunde stellt den  Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen denAuftragnehmer  aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht  geltend gemacht werden.

5.7  Schlussbestimmungen
5.7.1 Die zwischen dem  Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der  Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.7.2 Sofern der Kunde Kaufmann,  juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches  Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat,  vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für  sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche  Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

5.7.3 Der Auftragnehmer ist  berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen  in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts-  oderUnternehmensstrategie) und unter  Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber  spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail  benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der  Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seineZustimmung zur Änderung als  erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; derAuftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag  zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.  Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die  Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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